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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Die prothetischen Gebührenpositionen des Bema- Abrechnung der Bema-Nr. 91

    | Im Gegensatz zu den nach der Bema-Nr. 20 abzurechnenden Einzelkronen handelt es sich bei den Kronen nach der Nr. 91 um Kronen im Zusammenhang mit fest sitzenden oder abnehmbaren Brücken oder um solche, die - unter Verwendung von komplizierten Verbindungsvorrichtungen - der Verankerung partieller Prothesen dienen. Zwar haben sie exakt dieselbe Bewertung wie die Kronen nach der Nr. 20, dennoch gibt es klare Bestimmungen, wann für eine Krone die Nr. 91 anzusetzen ist. |