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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Die Umstrukturierung des Bema zum 1. Januar 2004

    | Mit Beginn des kommenden Jahres wird der „Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen“ - kurz „Bema“ genannt - in einem Umfang geändert wie schon lange nicht mehr. Bekannte Positionen entfallen, andere kommen neu hinzu, wieder andere werden hinsichtlich ihrer Leistungsbeschreibung und/oder Punktzahl - also der Bewertung - verändert. |