01.11.2002 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Ist die Exzision eines Fibroms nach Nrn. Ä 146 und Ä 169 berechnungsfähig?
| Frage: „Wir haben bei einem gesetzlich krankenversicherten Patienten an der Wangenschleimhaut die Exzision eines Fibroms durchgeführt. Dafür haben wir die Positionen Ä 146 für die Anästhesie und Ä 169 für die Exzision abgerechnet. Ist das korrekt? Wie kann die in einer Folgesitzung durchgeführte Nahtentfernung mit Oberflächenanästhesie abgerechnet werden?“ |
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