01.06.2002 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Kann die KZV eine Begründung verlangen, obwohl es in den Bestimmungen nicht vorgesehen ist?
| Frage: „Die KZV Hessen verlangt von mir, den Ansatz der Nr. 7 im Zusammenhang mit der Planung von vier Einzelkronen zu begründen. Aus den Abrechnungsbestimmungen geht jedoch nicht hervor, dass hier eine Begründung erforderlich ist. Da der Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse genehmigt worden und mir deshalb das Verlangen der KZV nicht einsichtig ist und da ich zudem prinzipiell nicht bereit bin, mehr Begründungen als unbedingt notwendig anzugeben, bitte ich um Ihre Stellungnahme.“ |
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