01.01.2002 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Knochentransplantation: Können neben Nr. Ä 177 noch weitere Ziffern berechnet werden?
| Frage: „Bei einem Patienten habe ich an den Zähnen 46 und 47 die Wurzelspitzen reseziert und eine große Zyste entfernt, die histologisch untersucht wird. Auf Grund der Größe des Defektes habe ich aus der Kinnregion autologen Knochen transplantiert. Der Patient war finanziell nicht in der Lage, Knochenersatzmaterialien zu bezahlen. Kann ich außer der von der KZV bestätigten Position Ä 177 noch eine ‘SMS’ oder ‘Pla 2’ abrechnen? Immerhin wurde das Vestibulum etwas verlängert und das Lippenbändchen zwangsläufig mit abpräpariert.“ |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig