01.03.2001 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
So werden die wichtigsten Positionen aus dem „Kieferbruch-Teil“ des Bema berechnet
| Kein anderer Teil des Bema ist bei Zahnärzten so wenig bekannt wie der Teil 2 (bzw. Gebührentarif B, Anlage 2 zum Ersatzkassenvertrag): „Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen des Gesichtsschädels“. Allenfalls Kieferchirurgen, die ständig mit der Behandlung von Traumafolgen im Mund- bzw. im Kieferbereich zu tun haben, kennen sich mit den einzelnen Gebührennummern und den dazu geltenden Abrechnungsbestimmungen aus. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig