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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Klärendes BMF-Schreiben

    Nur wenige Zahnärzte müssen ihre Steuernummer in Rechnungen angeben

    | In unserer letzten Ausgabe hatten wir Sie darüber informiert, dass Unternehmer - dazu zählen auch Zahnärzte - grundsätzlich seit dem 1. Juli 2002 verpflichtet sind, auf jeder Rechnung (also nicht auf Geschäftsbriefen etc.) ihre vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben. Doch was gilt für Unternehmer, die - wie viele Zahnärzte - kaum oder gar keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze erzielen? |