02.02.2009 | Konservierend-chirurgische Behandlung
Bissflügelaufnahme und Röntgen eines Zahnes in einer Sitzung: Abrechnung?
Frage: „Bei einem Patienten führten wir jeweils rechts und links eine Bissflügelaufnahme durch. In der gleichen Sitzung wurde noch einmal ein Zahn in Verbindung mit einer Wurzelkanalbehandlung geröntgt. Kann ich 2 x Rö2 abrechnen oder ist es eine Rö5?“
Antwort: Bissflügelaufnahmen zur Kariesdiagnostik werden nach der Nr. Ä 925 a oder Nr. Ä 925 b abgerechnet, wobei mit einer Aufnahme das Gebiet von drei nebeneinander stehenden Zähnen erfasst werden sollte. Fertigen Sie also zwei Bissflügelaufnahmen an - jeweils für die rechte und für die linke Seite und zusätzlich noch eine Aufnahme an einem anderen Zahn, der nicht mit den Bissflügelaufnahmen erfasst wurde -, so werden diese Aufnahmen mit der Nr. Ä 925 b (Röntgendiagnostik der Zähne, bis zu fünf Aufnahmen) abgerechnet.
Dabei müssen die Aufnahmen allerdings mit verschiedenen Röntgenbefunden gekennzeichnet werden (rechts und links mit der Kennziffer 0 für Bissflügelaufnahme und für die Aufnahme des endodontisch behandelten Zahnes die 1 für konservierende Behandlung). Eine zweimalige Abrechnung der Nr. Ä 925 a ist hier nicht möglich.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig