01.12.2010 | Konservierend-chirurgische Leistungen
Was Sie über das neue Abrechnungsmodul für den Datenträgeraustausch (DTA) wissen sollten
Die KZBV hat im Sommer 2010 allen Software-Herstellern ein neues KCH-Abrechnungsmodul (Version 1.7) zur Verfügung gestellt - mit dem Hinweis, dass in den Praxen die KCH-Abrechnung des vierten Quartals 2010 damit durchzuführen ist. Grund dafür war ein Verfahren vor dem Bundesschiedsamt unter anderem mit dem Ergebnis, dass eine lückenlose, insbesondere quartalsübergreifende Prüfung durch das Bema-Prüfmodul vorgenommen werden muss. Es gibt bereits heute viele Nachfragen zum neuen Prüfmodul. Sie erhalten daher einige Informationen und Tipps dazu.
Mit dem neuen Prüfmodul werden Leistungen bis zu acht Quartale rückwirkend betrachtet, was sich besonders auf die Abrechenbarkeit von Füllungen auswirken kann. Mit der Version 1.7 des neuen KCH-Abrechnungsmoduls werden die quartalsübergreifenden Prüfungen anhand der Datumsangaben vorgenommen, an dem die jeweils zu überprüfende Leistung dem aktuellen Fall/Quartal vorausging. Betroffen sind Leistungen nach den Bema-Nrn. Ä1, 01, 01k, 04, 05, 107, IP1 bis IP4 und FU.
Zudem werden die ein- bis dreiflächigen Wiederholungsfüllungen in Bezug auf die zweijährige Gewährleistungsfrist überprüft. Auch wird die Abrechnung dahingehend geprüft, ob es sich um die Behandlung vorhandener Zähne gehandelt hatte. Da manche Leistungen erst abrechnungsfähig sind, wenn hierfür eine Begründung vorliegt, kann die Praxis zu der entsprechenden Leistung im Feld „KZV-interne Mitteilung“ seiner KZV eine Mitteilung zukommen lassen.
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