01.08.2005 | Konservierend-chirurgische Leistungen
Zusätzliche Leitungsanästhesien berechnen?
Frage: „Bei einer Patientin reichte die Leitungsanästhesie für die Betäubung der buccalen Schleimhaut bei einer Osteotomie 38 nicht aus. Innerhalb der ersten 15 Minuten musste ich wiederholt nachspritzen, bevor ich überhaupt meine Schnittführung zu Ende bringen konnte. Wie kann ich diese zusätzlichen Anästhesien berechnen?“
Antwort: Für eine mehrmalige Berechnung der Leitungsanästhesie gilt prinzipiell, was wir zur vorherigen Frage beanwortet haben. Zur Nebeneinanderberechnung der Infiltrations- und der Leitungsanästhesie gilt Folgendes: Gemäß der Abrechnungsbestimmung Nr. 3 zur Bema-Nr. 41 können bei chirurgischen und parodontal-chirurgischen Eingriffen in begründeten Ausnahmefällen die Nrn. 40 und Nr. 41 abgerechnet werden, wenn nur so eine ausreichende Anästhesietiefe oder die Ausschaltung von Anastomosen erreicht werden kann. Der Zahnarzt muss dabei beachten, dass die Begriffe „Infiltrationsanästhesie“ und „Leitungsanästhesie“, wie sie der Bema gebraucht, nicht identisch mit den entsprechenden Termini technici sind. Die Kosten der Anästhetika sind mit den Gebühren abgegolten.