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  • 01.07.2007 | Krankenhauseinweisung

    Überweisung eines Patienten zur Behandlung im Krankenhaus: Was ist zu beachten?

    Frage: „Was muss ich bei der Einweisung in ein Krankenhaus beachten?“  

     

    Antwort: In bestimmten Ausnahmefällen – zum Beispiel bei schlechtem Allgemeinzustand des Patienten oder bei Erkrankungen, die mit erheblichen Risiken verknüpft sind – ist eine Behandlung in der Praxis zu risikoreich. Dann werden die Patienten zur Behandlung in ein Krankenhaus überwiesen, um eine Überwachung vor und nach dem Eingriff zu gewährleisten.Je nach Allgemeinzustand des Patienten kann vorweg eine Verordnung einer Krankenbeförderung notwendig sein.  

     

    Diese Verordnung – auch Muster 4 genannt – ist für die Beförderung des Patienten notwendig. Zur Absicherung kann bei der Krankenkasse nachgefragt werden, ob die Kosten der Beförderung übernommen werden. Notwendige Angaben sind unter Punkt 1, ob die Behandlung im Krankenhaus stattfindet (voll- oder teilstationär bzw. vor- oder nachstationär) oder ob es sich um eine ambulante Operation bzw. eine Vor- oder Nachbehandlung bei einer ambulanten Operation handelt. Zusätzlich muss unter Punkt 2 das notwendige Beförderungsmittel (zum Beispiel Taxi bzw. Mietwagen, Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztwagen) und die medizinisch-technisch notwendige Ausstattung (zum Beispiel Tragestuhl, nicht umsetzbar aus dem Rollstuhl oder liegend) angegeben werden.