03.11.2008 | Laborabrechnung
BEL II gekündigt und neue „BEB Zahntechnik“: Was ändert sich?
Für die Herstellung zahntechnischer Leistungen und deren Preisgestaltung wurde zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) mit dem BEL II ein bundeseinheitliches Verzeichnis der zahntechnischen Leistungen vereinbart. Zum 31. Dezember 2008 hat nun der VDZI dieses BEL II gekündigt.
Überarbeitung wegen Veränderungen seit Einführung der Festzuschüsse
Der VDZI begründet diesen Schritt wie folgt: Die Veränderungen seit Einführung des Festzuschuss-Systems machen eine grundlegende Überarbeitung des BEL II ebenso erforderlich wie die vom VDZI abgelehnte, aber drohende Ausweitung des Anwendungsbereichs des BEL II in einem Basistarif der privaten Krankenversicherungen (PKV). Der VDZI will nach eigenem Bekunden mit den Neuverhandlungen die hohe Versorgungsqualität bei zahntechnischen Leistungen und darüber hinaus die Leistungsfähigkeit der Dentallabore sichern.
„BEB Zahntechnik Teil 1“ soll ab dem 1. Januar 2009 gelten
Gleichzeitig hat der VDZI die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen (BEB) auf der Grundlage neuer arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in den letzten zwei Jahren komplett modernisiert. Ab dem 1. Januar 2009 soll nun die „BEB Zahntechnik Teil 1“ die bislang geltende BEB ablösen. Mit dem neuen Verzeichnis werden – nach Information des VDZI – „die verschiedenen Leistungssegmente für gesetzliche und private Krankenversicherungen als Grundlage unterschiedlicher Versicherungstarife abgebildet“. Außerdem sollen die mit der neuen BEB verbundenen arbeitswissenschaftlichen Zeitstudien zunehmend den unterschiedlichen Aufwand der Leistungen begründen können.
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