01.04.2006 | Laborabrechnung
BEL II: Neue Positionen für die Abrechnung von Suprakonstruktionen in Ausnahmefällen
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben mit dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) das „Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen“ (BEL II) im Benehmen mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) überarbeitet. Das „BEL II – 2006“ gilt seit dem 1. April 2006. Eine wesentliche Änderung ist die Aufnahme von Leistungspositionen für die Abrechnung von Suprakonstruktionen bei Ausnahmefällen nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien.
Nach Ziffer 36 der Zahnersatz-Richtlinien sind Suprakonstruktionen in den folgenden Ausnahmefällen eine Regelversorgung, die einen Festzuschuss auslöst: Erstens bei zahnbegrenzten Einzelzahnlücken, wenn keine parodontale Behandlungsbedürftigkeit besteht, die Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig bzw. überkront sind, sowie zweitens bei atrophiertem zahnlosen Kiefer. Die folgenden dazugehörigen zahntechnischen Leistungen sind in das „BEL II – 2006“ neu aufgenommen worden:
Die neuen Leistungspositionen des „BEL II 2006“ im Überblick
BEL-Nr. | Kurztext |
001 8 | Modell bei Implantatversorgung |
012 8 | Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung |
021 6 | Basis für Bissregistrierung bei Implantatversorgung |
021 8 | Basis für Aufstellung bei Implantatversorgung |
022 8 | Bisswall bei Implantatversorgung |
102 6 | Vollkrone/Metall bei Implantatversorgung |
102 8 | Krone für vestibuläre Verblendung bei Implantatversorgung |
162 8 | Vestibuläre Verblendung Keramik bei Implantatversorgung |
163 8 | Zahnfleisch Keramik bei Implantatversorgung |
301 8 | Aufstellung Grundeinheit bei Implantatversorgung |
302 8 | Aufstellen Wachs je Zahn bei Implantatversorgung |
361 8 | Fertigstellung Grundeinheit bei Implantatversorgung |
362 8 | Fertigstellen je Zahn bei Implantatversorgung |
801 8 | Grundeinheit Instands. ZE/implantatgestützt |
808 8 | Teilunterfütterung/implantatgestützt |
809 8 | Vollständige Unterfütterung/implantatgestützt |
810 8 | Prothesenbasis erneuern bei Implantatversorgung |
820 8 | Reparatur Krone/implantatgestützt |
933 8 | Versandkosten bei Implantatversorgung |
Die ersten drei BEL-Ziffern bezeichnen die Hauptposition, die vierte Ziffer dient der Leistungstransparenz. Achtung: Eine Bindungswirkung wird erst durch die Angabe des Zahnarztes bei der Auftragsvergabe, dass es sich um eine Versorgung nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien handelt, hergestellt. Neben den aufgeführten Leistungen können die Kosten für Implantate, Implantataufbauten und die implantatbedingten Verbindungselemente abgerechnet werden.
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