01.12.2010 | Laborabrechnung
Platzhalter einfügen: Ist die Berechnung korrekt?
Die BEL-Nr. 002 2 beschreibt die Leistung „Platzhalter einfügen“. Sie ist häufig auf Fremd- oder Eigenlaborrechnungen aufzufinden, aber nicht immer ist die Berechnung korrekt. Der fehlerhafte Ansatz führt nicht selten zu Reklamationen bei der ZE-Abrechnung durch die KZV.
Ein Platzhalter entspricht dem im Mund des Patienten verbliebenen Primärteil einer konfektionierten Verbindungsvorrichtung und ist somit eine Maßnahme zur Modellherstellung. Durch ihre Verwendung im Abdruck bei der Abformung kann die genaue Mundsituation auf dem Modell wiedergegeben werden. Die Nr. 002 2 kann nur bei der Neuanfertigung oder Wiederherstellung eines kombinierten Zahnersatzes abgerechnet werden, wenn das konfektionierte Primärteil im Mund des Patienten verbleibt. Die Wiederherstellung ist eine gleichartige Versorgung, da Riegel, Geschiebe und andere Verbindungselemente nicht mehr Bestandteil des Bema sind.
Wird zum Beispiel eine Teleskopprothese unterfüttert, dann kann die BEL-Nr. 002 2 nicht abgerechnet werden, weil es sich bei der Teleskopkrone um ein individuelles Verbindungselement handelt. Die BEL-Nr. 002 2 ist bei den Festzuschüssen Nr. 6.6 oder 6.7 nicht als mögliche Laborposition hinterlegt. Bei individuellen Verbindungselementen ist die BEL-Nr. 002 3 „Verwendung von Kunststoff“ abzurechnen. Die Verwendung von Kunststoff kann notwendig sein, wenn Situationsdetails (Primärteile) aus dem Mund exakt und präzise auf dem Modell wiedergegeben werden müssen.
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