04.11.2010 | Laborabrechnung
Verschenken Sie kein Geld bei der Abrechnung von zahntechnischen Leistungen nach BEL!
Nicht nur bei der Abrechnung von zahnärztlichen Honoraren kann viel Geld verschenkt werden, auch bei der Abrechnung von zahntechnischen Leistungen sind gravierende Verluste möglich. Wir zeigen die häufigsten Fehler bei der Abrechnung von zahntechnischen Leistungen auf.
BEL-Nr. 0010: Modell
Hierunter werden alle erstellten Modelle aus Hartgips- oder Superhartgips abgerechnet, sofern es sich nicht um Modelle zur Stumpfherstellung handelt. Dies sind meistens Planungs-, Dokumentations- und Situationsmodelle, aber auch Arbeits- und Gegenkiefermodelle. Oft nicht abgerechnet werden Kontrollmodelle und Gipskontoren bei Unterfütterungen.
BEL-Nr. 0021: Dublieren
Das Dublieren eines Modells kommt bei der Anfertigung von Aufbissbehelfen in der Regel immer zum Ansatz, da das Arbeitsmodell, auf dem der Aufbissbehelf angefertigt wird, anschließend oft defekt und für weitere Arbeitsschritte nicht mehr verwendbar ist. Die Leistung beinhaltet aber nur das eigentliche Dublieren. Aus dem Dubliervorgang entsteht dann ein weiteres Modell, das erneut nach der BEL-Nr. 0010 abrechenbar ist.
BEL-Nr. 4040: Semipermanente Schiene aus Metall, je Zahn, und
BEL-Nr. 4060: Semipermanente Schiene aus Kunststoff, je Zahn
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