01.06.2006 | Laserbehandlung
Abrechnung des Lasereinsatzes bei einem Privatpatienten?
Frage: „Wie kann ich beim Privatpatienten den Einsatz eines Lasers im Zusammenhang mit einem parodontalchirurgischen Eingriff abrechnen?“
Antwort: Da es sich bei der Laserbehandlung im Zuge eines parodontalchirurgischen Eingriffs in der Regel um eine Maßnahme handelt, die Bestandteil der Operation ist, aber einen zusätzlichen Zeit- und Arbeitsaufwand bedingt, rechtfertigt der Lasereinsatz eine Erhöhung des Steigerungsfaktors. Die Begründung sollte dabei auf eben diesen zusätzlichen Aufwand Bezug nehmen.
Erfolgt der Lasereinsatz als selbstständige Maßnahme, die nicht Teil oder besondere Ausführungsform einer anderen Leistung ist, sondern zusätzlich zu dieser erbracht wird, so kommt auch eine Analogberechnung gemäß § 6 Abs. 2 GOZ in Betracht, denn zweifellos handelt es sich beim Lasereinsatz um ein erst nach dem In-Kraft-Treten der GOZ entwickeltes Verfahren.
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