01.11.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Abrechnung der Behandlung in einer 16 km entfernten Rehaklinik?
| Frage: "Bei einer älteren Kassenpatientin, die einen Schlaganfall erlitten hat, musste eine im Zuge der ärztlichen Notfallmaßnahmen verloren gegangene UK-Teleskopprothese durch eine Interimsprothese ersetzt werden. Zu diesem Zweck und zur Behandlung von Druckstellen bin ich insgesamt dreimal in die von der Praxis 16 km entfernte Rehaklinik gefahren. Ein Besuch erfolgte am Samstag, die anderen beiden jeweils nach 20 Uhr an einem Werktag. Wie kann ich meinen Aufwand abrechnen?" |
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