01.12.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Beratungsgebühren im Zusammenhang mit den GOZ-Nrn. 100 und 101 nicht abrechenbar?
| Frage: "Zunehmend häufen sich Klagen von Patienten, dass die Beihilfestellen die Nr. Ä 6 im Zusammenhang mit den GOZ-Nrn. 100 und 101 streichen. Begründung: Im Zusammenhang mit der Nr. 100 bzw. Nr. 101 seien zahnärztliche Beratungsgebühren (Ä-Positionen) nicht abrechnungs- und beihilfefähig. Wie ist hier die Rechtslage?" |
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