01.08.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Entfernung von Zahnbelägen: Einschränkungen bei Berechenbarkeit der GOZ-Nr. 406?
| Frage: "Die Beihilfestelle eines meiner Patienten hat diesem gegenüber in einem Schreiben zur Berechnungsfähigkeit der Nr. 406 Folgendes behauptet: 'Die GOZ-Nr. 406 ist für die Kontrolle nach der Belagsentfernung allein nicht beihilfefähig. Als Nacharbeit in einer Folgesitzung kann sie nur für eine deutlich geringere Anzahl von Zähnen (etwa 50 Prozent) anerkannt werden als in einer vorausgegangenen Sitzung nach GOZ-Nr. 405 behandelt wurden.' Hat die Beihilfestelle Recht? Gibt es Gerichtsurteile?" |
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