01.10.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
"Fehlbetrag" durch Budgetierung dem Patienten in Rechnung stellen?
| Frage: "Bei einem GKV-Patienten wird an einem oberen seitlichen Schneidezahn eine keramisch verblendete Krone mit Keramikschulter eingesetzt. Wegen dieser über die Richtlinien hinausgehenden Leistung wird eine Abrechnung nach Muster 1 vereinbart, bei der der Anteil der Krankenkasse an der Kassenbehandlung dem Patienten gutgeschrieben wird, er also nur die Mehrkosten trägt. Nun wird durch die Budgetierung der Honoraranteil der Krankenkasse nicht mehr gezahlt. Kann dieser Fehlbetrag dem Patienten in Rechnung gestellt werden, der ja eine ;;Privatbehandlung' vereinbart hat?" |
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