01.07.2003 · Fachbeitrag · Leserforum
Langzeitprovisorien: Mehrfachberechnung der Nr. 19b?
| Frage: „Bei einem unserer Patienten wurde zunächst ein praxisgefertigtes und anschließend ein im Labor hergestelltes Langzeitprovisorium eingegliedert, wobei das laborgefertigte fest einzementiert wurde. Das bedeutet laut KZV Berlin, dass für diesen Behandlungsfall die zweimal pro Zahn berechenbare Position 19 b verbraucht ist. Zwar dürfe für die Entfernung des Langzeitprovisoriums bei der endgültigen Versorgung die Ekr abgerechnet werden, der erneute Ansatz der Nr. 19 b scheide jedoch aus. Handelt es sich bei der definitiven Versorgung nicht um einen neuen Behandlungsfall?“ |
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