01.05.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Vorgehensweise beim Wunsch auf Verblendung der Teleskopkrone außerhalb des Kassenbereichs?
| Frage: "Ich wende mich an Sie mit der Frage der Mehrkostenfähigkeit der Bema-Position 91 d (Teleskop-/Konuskrone). Wie Sie wissen, sind Kronen im kassenzahnärztlichen Bereich nur noch vestibulär bis OK 5 und UK 4 verblendbar, im Frontzahnbereich einschließlich Schneidekante. Wie ist vorzugehen, wenn der Patient eine darüber hinausgehende Verblendung einer Teleskopkrone wünscht?" |
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