01.12.2006 | Materialkosten
Neuberechnung der Materialkosten zum Jahreswechsel: Vorgehensweise?
Frage: „Zum Jahreswechsel müssen wegen der Mehrwertsteuererhöhung die Materialkosten neu berechnet werden. Wie geht man dabei vor und wie ermittelt man den ansatzfähigen Endpreis?“
Antwort: Bei der Kalkulation der im Zuge der vertragszahnärztlichen Behandlung ansatzfähigen Materialkosten gilt es, einerseits so exakt wie möglich vorzugehen, andererseits aber auch die Praktikabilität nicht aus dem Auge zu verlieren. Nehmen wir als Beispiel das Abformmaterial: Hier kann niemand erwarten, dieses vor jedem Abdruck neu abzuwiegen. Es ist aber auch nicht zulässig, einen einheitlichen Pauschalpreis nach der Formel „Pi mal Daumen“ festzulegen.
Am besten wiegt man für jedes in der Praxis verwendete Abformmaterial einmal ab, wie viel man davon für einen kleinen, mittleren und großen Abdruck benötigt, und berechnet daraus die Anzahl der Abdrücke pro Packungseinheit. Den Bruttobetrag (inklusive Mehrwertsteuer), den man für diese Einheit bezahlt hat, teilt man anschließend durch die Anzahl der damit möglichen Abdrücke.
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