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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Neue Bema- Richtlinien ab dem 1. Januar 2004

    Änderung der Früherkennungsuntersuchungs- Richtlinien

    | Noch ein kleiner Nachtrag zu den Änderungen bei den Individualprophylaxe- Richtlinien in „Abrechnung aktuell“ Nr. 10/2003: Die Tatsache, dass es künftig nur noch eine einzige Leistung (FU) für die Früherkennungsuntersuchungen geben wird, hat in den Richtlinien ihren Niederschlag gefunden. Demnach werden drei zahnärztliche Kinder- Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt, deren erste grundsätzlich im dritten Lebensjahr erfolgen soll. Die beiden weiteren Untersuchungen finden bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres statt. Der Abstand zwischen den Untersuchungen beträgt mindestens zwölf Monate. |