01.10.2002 · Fachbeitrag · Neue Gemeinsame Erklärung
Kriterien zum Behandlungsbeginn einer Kfo-Behandlung bei Ausnahmebefunden
| Nach Ziffer 12 der Kfo-Richtlinien sollen kieferorthopädische Behandlungen bei Kassenpatienten nicht vor Beginn der zweiten Phase des Zahnwechsels (spätes Wechselgebiss) begonnen werden - es sei denn, es handelt sich um die begründeten Ausnahmen Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten, skelettale Dysgnathien, Morbus Down, Kreuzbisse im Milch- und frühen Wechselgebiss. Bei diesen begründeten Ausnahmen ist auch ein früherer Behandlungsbeginn möglich. Unsicherheit bestand bisher darin, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit in diesen Ausnahmefällen der Behandlungsbeginn vor der zweiten Phase des Zahnwechsels beginnen kann. |
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