01.11.2003 · Fachbeitrag · Neuer Bema Teil 4
Die systematische Behandlung von Parodontopathien
| Grundsätzlich sind Leistungen aus Teil 4 des Bema nach dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses künftig nur noch abrechenbar, wenn der „Parodontale Screening- Index“ (PSI) einen Wert von 3 oder 4 ergeben hat. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und der KZBV sind jedoch übereingekommen, dass parodontologische Therapiemaßnahmen auch an Zähnen durchgeführt werden können, bei denen die Sonderung der Taschentiefe einen Wert von 3,5 mm oder mehr ergeben hat. |
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