01.02.2002 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Düsseldorf
Honorarvereinbarung kann auch bei Verwendung eines Formulars wirksam sein
| Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 21. Dezember 2000 (Az: 8 U 4/99) eine für Zahnärzte sehr positive und wichtige Entscheidung gefällt. Das Gericht erkannte eine abweichende Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ als wirksam an, obwohl die vereinbarten Leistungen in ein Formblatt eingetragen wurden. |
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