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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · OLG Düsseldorf

    Honorarvereinbarung: Aufwendige Behandlung rechtfertigt hohen Multiplikator

    | Ein hoher Aufwand bei der Untersuchung und Behandlung eines Privatpatienten rechtfertigt auch den Ansatz eines hohen Multiplikators. Dies ist die Essenz aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21. März 2002 (Az: 8 U 118/01). |