01.09.2008 | Parodontologie
Wie kann die „Full Mouth Desinfection“ abgerechnet werden?
Frage: „Wie können wir die „Full Mouth Desinfection“ abrechnen?“
Antwort: Bei der „Full Mouth Desinfection“ als Ergänzung zur konventionellen Parodontitis-Therapie im Sinne von Scaling und Root-Planing handelt es sich zweifelsfrei um eine zahnärztliche Leistung, die erst nach dem Inkrafttreten der GOZ aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt wurde und auch medizinisch anerkannt ist. Dementsprechend wird sie gemäß § 6 Abs. 2 GOZ unter Verwendung einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung der GOZ berechnet.
Welche Analogposition ein Zahnarzt heranzieht, muss er selbst unter Abwägung des Zeit- und Arbeitsaufwandes sowie der individuellen praxisspezifischen Besonderheiten entscheiden. Da es eine Gebühren-Nummer, die alle geforderten Kriterien in vollem Umfang erfüllt, nicht gibt, bleibt nichts anderes übrig, als den Kostenaspekt in den Vordergrund zu stellen und sich notfalls für eine GOZ-Nummer zu entscheiden, die vom Inhalt her nichts mit der „Full Mouth Desinfection“ zu tun hat.
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