01.12.2006 | Patientenbesuche
Die Berechnung von Besuchspositionen bei der Patientenbetreuung in Alten- und Pflegeheimen
Immer häufiger kommt es in der Praxis zu regelmäßigen Betreuungsbesuchen von Patienten in Alten- oder Pflegeheimen durch den Zahnarzt. Hierbei sollte genau zwischen einer regelmäßig festgelegten Sprechstunde – zum Beispiel jeden Donnerstag von 12:30 bis 13:30 Uhr – oder unregelmäßigen Besuchen – das Pflegeheim sammelt die Patienten und fragt dann nach einem Termin bei Ihnen nach – unterschieden werden. Dies wirkt sich erheblich auf die Besuchspositionen und das Honorar aus.
Regelmäßiger Besuch zu vereinbarten Zeiten
Findet der Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation regelmäßig und zu vorher vereinbarten Zeiten statt, so löst dies die Bema-Nr. 7480 (GOÄ-Nr. 48) aus – und zwar für jeden besuchten Patienten.
Besuch ohne vorher festgelegte Sprechstunde
Ohne vorher festgelegte Sprechstunde erfolgt der Besuch nach Bema-Nr. 7500 (GOÄ-Nr. 50) für den ersten Patienten, für jeden weiteren im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang nach Bema-Nr. 7510 (GOÄ-Nr. 51).
Besuch aufgrund dringender Anforderung
Erfolgt der Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation jedoch unverzüglich aus dringender Anforderung heraus, löst dieser die Bema-Nr. 7501 (GOÄ-Nr. 50 inklusive Zuschlag) für den ersten Patienten aus, für jeden weiteren die Bema-Nr. 7511 (GOÄ-Nr. 51 inklusive Zuschlag).
Diese Positionen sind deutlich besser bewertet als die GOÄ-Nr. 48 inklusive Zuschlag. Die GOÄ-Nr. 48 ist grundsätzlich für jeden besuchten Patienten abrechnungsfähig und darf nicht neben den GOÄ-Nrn. 50/51 berechnet werden.
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