31.05.2010 | Plausibilitätskontrolle
Wie Sie durch eine interne Plausibilitätsprüfung Ihr Honorar deutlich steigern können
von Thomas Voeste, Kock & Voeste, Berlin
Nach der Beratung von mehr als 900 Zahnarztpraxen kann der Autor dieses Beitrages berichten, dass selten Ertragspotenziale von weniger als 50.000 Euro pro Jahr in einer zahnärztlichen Einzelpraxis schlummern, häufiger ist es noch mehr. Die Potenziale addieren sich zudem in Mehrfachpraxen. Dabei ist bei den Abonnenten einer zahnärztlichen Abrechnungszeitschrift wie „Abrechnung aktuell“ schon ein vergleichsweise hohes Optimierungsinteresse erkennbar und er ist besser als seine Kollegen fachlich geeignet, alle Reserven und Potenziale seiner Praxis zu erkennen und zu nutzen.
Warum wurden die Potenziale bisher nicht erkannt?
Hier sind drei Hauptgründe zu unterscheiden.
1. Optimierungsideen in Zahnarztpraxen sind nicht bekannt. Wie dem Leser im Verlauf dieses Beitrages deutlich wird, basieren die Optimierungen auf der teils banalen Umsetzung der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieser wiederum ist allerdings nicht einmal allen gewählten Vertretern der KZV-Vertreterversammlungen ein Begriff.
2. „Et hätt noch immer jot jejange“. - Dieses rheinische Prinzip bedeutet, mit einem Brutto-Cashflow zufrieden zu sein, der laut KZBV-Statistik seit Jahren um die 130.000 Euro „herumdümpelt“, was nach Abzug von Steuern, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Tilgung von Praxiskrediten und Annuitäten privater Kredite häufig einem Nettolohn von 2.500 Euro im Monat entspricht. Nun sind die tatsächlichen Reserven der Praxen nicht in der Einzelabrechnung nach GOZ zu finden, sondern in der Behandlungsstruktur des Zahnarztes. Die GOZ-Abrechnung durch noch bessere Begründungen und noch schönere Ideen für Steigerungsfaktoren ständig zu optimieren, wäre so, als würden ARAL-Tankstellen nur an ihrem Champagner-Sortiment feilen und optimieren.
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