01.10.2001 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Erneute Zahnsteinentfernung erst nach sechs Monaten zulässig und berechnungsfähig?
| Frage: „Bei einem Patienten haben wir im Februar dieses Jahres den Zahnstein entfernt und die Taschen der Zähne im Oberkiefer kürettiert. Abgerechnet haben wir die GOZ-Nr. 405 für sämtliche behandelten Zähne sowie die Nr. 407 für die Zähne im Oberkiefer. Im Juni haben wir bei demselben Patienten wieder den Zahnstein entfernt und dafür pro Zahn die Nr. 405 abgerechnet. Nun erhalten wir vom Patienten eine Mitteilung der Beihilfestelle, wonach die Zahnsteinentfernung erst nach sechs Monaten erneut abrechnungs- bzw. beihilfefähig ist. Außerdem moniert die Beihilfestelle, dass wir die Nr. 407 ohne Anästhesie berechnet haben. Beide Einwände sind uns unverständlich. Die Notwendigkeit zur Anästhesie bei der subgingivalen Konkremententfernung ist unseres Erachtens doch von der Taschentiefe abhängig; außerdem wünschen manche Patienten ausdrücklich keine Betäubung. Können Sie uns Argumente gegenüber der Beihilfestelle bzw. gegenüber dem Patienten liefern?“ |
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