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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Ist die Entfernung parapulpärer Stifte nach GOZ-Nr. 230 berechenbar?

    | Frage: „Kann die Entfernung parapulpärer Stifte mit der GOZ-Position 230 abgerechnet werden?“ |