01.05.2001 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Ist eine Rechnungsstellung auch bei nur provisorischer Eingliederung zulässig?
| Frage: „Wir haben bei einem Patienten im Anschluss an eine umfangreiche funktionstherapeutische Behandlung Kronen und Brücken provisorisch eingegliedert. Die definitive Zementierung soll erst nach einer angemessenen Wartezeit erfolgen. Ist zum jetzigen Zeitpunkt die Rechnungsstellung möglich und korrekt?“ |
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