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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Rechnungsstellung: Müssen alle Wunschleistungen aufgeführt werden?

    | Frage: „Ist es bei der Rechnungsstellung von Verlangensleistungen nach § 2 Abs. 3 GOZ immer erforderlich, den Leistungsinhalt der einzelnen Maßnahmen in Gebührennummern aufzuführen, oder ist es auch korrekt, den entsprechenden Betrag - beispielsweise beim Bleaching - pauschal anzugeben?“ |