01.05.2002 · Fachbeitrag · Rechnungslegung
Proteste wegen der Umsatzsteuerpflicht für vertragszahnärztliche Begutachtungen
| In unserer April-Ausgabe hatten wir Sie über ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) informiert, in dem das BMF nochmals bekräftigte, dass bei der Rechnungslegung für vertragszahnärztliche Gutachten seit dem 9. März 2001 Umsatzsteuer auszuweisen ist. Dies gilt allerdings nicht für Vertragsgutachter und -obergutachter, deren umsatzsteuerpflichtiger Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 32.500 DM bzw. 16.620 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen wird. |
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