01.04.2002 · Fachbeitrag · Rechnungslegung
Umsatzsteuerpflicht für zahnärztliche Begutachtungen
| Vertragszahnärztliche Planungs- und Mängelgutachten sind seit dem 9. März 2001 umsatzsteuerpflichtig. Dies hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 6. März 2002 an die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) nochmals bestätigt. Seit neuestem müssen also die von Krankenkassen und Zahnärzten gemeinsam bestellten Gutachter auf qualitätssichernde Gutachten Umsatzsteuer bezahlen, die die gesetzlichen Krankenkassen aus ihrem ohnehin knappen Finanzvolumen der Versichertengelder begleichen müssen. |
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