01.11.2001 · Fachbeitrag · Recht
Privatversicherung verliert vor dem LG Memmingen in allen Punkten!
| Schwer aufgelaufen mit ihrer restriktiven Erstattungspraxis ist eine Privatversicherung vor dem Landgericht Memmingen. Das Gericht hat mit Urteil vom 16. August 2001 (Az: 3 O 1179/99) der Klage eines Privatpatienten, bei dem eine umfangreiche Gebisssanierung durchgeführt wurde, in allen Punkten stattgegeben. Streitig waren die Berechnung von Materialkosten, von zahntechnischen Laborkosten sowie von Keramikverblendschalen, Keramikeckzahnaufbauten und Keramikteilkronen. Die Krankenkasse wurde zur Nacherstattung von über 18.000 DM verurteilt, nachdem sie für die Behandlung zunächst nur etwas mehr als 14.000 DM erstattet hatte. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig