01.09.2008 | Röntgen
Abrechnung von drei Aufnahmen der Frontzähne im Oberkiefer?
Frage: „Ich musste bei einem Patienten die Frontzähne im Oberkiefer röntgen. Hierfür waren drei Aufnahmen (13, 23 und 12-22) erforderlich, weil der Oberkiefer stark gekrümmt ist. Darf ich die Rö5 abrechnen?“
Antwort: Die gestaffelten Gebührensätze für ein und zwei, drei bis fünf, sechs bis acht und mehr als acht Aufnahmen, also Rö2 bis Stat, beziehen sich auf die in einer Sitzung vorgenommenen Aufnahmen. Nach der Abrechnungsbestimmung Nr. 1 zur Bema-Nr. Ä925a-d sind bis zu drei nebeneinander stehende Zähne oder das Gebiet ihrer Wurzelspitzen mit einer Aufnahme zu erfassen, soweit dies nach den anatomischen Verhältnissen möglich ist.
Gerade im Frontzahnbereich ist es jedoch nicht immer möglich, drei Zähne mit einer Aufnahme zu erfassen. Müssen mehr Aufnahmen angefertigt werden, so sind diese auch entsprechend abrechenbar. In Ihrem Fall sind somit zu berechnen:
13 = eine Aufnahme | 1 x Ä925b (Rö5) |
23 = eine Aufnahme | |
12-22 = eine Aufnahme |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig