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  • 01.11.2001 · Fachbeitrag · Sechste Gebührenanpassungsverordnung

    Privathonorare für Ost-Zahnärzte werden zum 1. Januar 2002 auf 90 Prozent des West-Niveaus angehoben

    | Eine Empfehlung des Finanzausschusses der Länder hatte zwischenzeitlich großes Unverständnis auf Seiten der Zahnärzte hervorgerufen: Statt der von der Bundesregierung zum 1. Januar 2002 bereits gebilligten Anhebung der Privathonorare für Ost-Zahnärzte von 86 auf 90 Prozent des West-Niveaus hatte der Ausschuss vorgeschlagen, lediglich auf 88 Prozent des West-Niveaus zu erhöhen. |