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  • 03.11.2009 | Sonstige Kostenträger, Teil 2

    Die Abrechnung bei Soldaten der Bundeswehr

    Im ersten Teil (Nr. 9/2009, S. 10 f.) haben wir die Abrechnung von Leistungen bei Polizeivollzugsbeamten und Zivildienstleistenden vorgestellt. Auch Soldaten der Bundeswehr (Berufssoldaten, Zeitsoldaten, Wehrdienstleistende, Wehrübende) gehören zum Personenkreis der freien Heilfürsorge.  

     

    • Kostenträger: BMV (Bundesministerium für Verteidigung)
    • Abrechnungsgrundlage: Bema
    • Praxisgebühr: nein
    • Krankenversichertenkarte: nein; sie weisen sich durch einen Überweisungsschein aus, der nur vom Bundeswehrzahnarzt ausgestellt wird

     

    Da zwischen der KZBV und dem BMV keine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, steht es jedem Behandler frei, ob er Soldaten behandelt.  

    In Ausnahmefällen werden die Kosten von Einlagefüllungen übernommen, die Abrechnung erfolgt nach GOZ. Soldaten haben ohne Altersbegrenzung Anspruch auf IP-Leistungen. Dazu gehören die Zahnreinigung (nicht die PZR!), die Entfernung von subgingivalem Zahnstein und die Nachsorge. Auch die Kosten für Versiegelung von Fissuren an bleibenden Molaren und Prämolaren werden vom BMV übernommen. Gegebenenfalls. werden auch GTR/GBR-Maßnahmen im Rahmen einer systematischen PAR-Behandlung übernommen. Die Kostenübernahme muss vor Behandlungsbeginn von der Wehrbereichsverwaltung bestätigt werden. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der GOZ direkt mit der Wehrbereichsverwaltung.