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  • 04.10.2010 | Spezialisierung in der Zahnarztpraxis

    Die Abrechnung der Behandlung von Kindern und Jugendlichen, Teil 1: Vorsorge und FU

    Ein Tätigkeitsschwerpunkt in der Zahnarztpraxis ist die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Die Spezialisierung auf dieses Teilgebiet der Zahnheilkunde führt zur strukturierten präventiven und kurativen zahnärztlichen Betreuung des Kindes bis in das Jugendalter. In dieser Ausgabe beginnen wir eine Beitragsserie zur Kinder- und Jugendlichen-Behandlung. Wir beleuchten die Abrechnung in der vertragszahnärztlichen Versorgung und geben Tipps zu Berechnungsmöglichkeiten auf GOZ-Basis.  

     

    Schwerpunkt in der Vorsorge und Früherkennung

    Auf die Frage „Ab wann, wie oft und warum muss mein Kind zum Zahnarzt gehen?“ erhalten Eltern von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) die Empfehlung, ihr Kind solle so früh wie möglich mit der täglichen Mundhygiene sowie dem Zahnarztbesuch vertraut gemacht werden; auf jeden Fall noch bevor Schäden im Gebiss aufgetreten sind. Außerdem solle ihr Kind regelmäßig zum Zahnarzt gehen, damit beginnende krankhafte Veränderungen rechtzeitig erkannt und gestoppt werden können. Sinn und Schwerpunkt des Zahnarztbesuchs liege vor allem in der Vorsorge und Früherkennung.  

     

    In ähnlicher Weise werden für Kleinkinder zahnärztliche Vorsorgetermine empfohlen. Der erste Termin liegt im sechsten bis achten Lebensmonat nach dem Durchbruch der ersten Milchzähne, der zweite Termin im 16. bis 18. Lebensmonat nach dem Durchbruch der ersten Milchbackenzähne und der dritte Kontrolltermin etwa im 30. Lebensmonat, nachdem das Milchgebiss komplett ist. Von dann an sind viertel- bis halbjährliche Kontrollen anzuraten. Der Zahnarzt kann jedoch je nach Situation auch kürzere Untersuchungsabstände vorschlagen.