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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Tipp

    Liste der zertifizierten Lesegeräte im Internet einsehen

    | Ein Krankenversicherungskarten-Lesegerät darf erst dann zur Abrechnung eingesetzt werden, wenn es vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden ist. Wer ein solches Lesegerät erwerben wollte, musste in der Vergangenheit jeweils den aktuellen Stand beim BSI erfragen. Nun aber geht es komfortabler, denn inzwischen veröffentlicht das BSI diese Information auch im Internet unter der Adresse „www.BSI.de“. |