01.12.2002 · Fachbeitrag · Umstrittenes Urteil
Keine Mehrkostenberechnung für dritte Teleskopkrone - was tun?
| Ein jetzt einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gewordenes Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 30. Januar 2002 (Az: S 17 Ka 383/00)* hat einiges Aufsehen erregt und zu etlichen Rückfragen bei der Redaktion geführt. Das Gericht hat entschieden, dass im Rahmen einer prothetischen Versorgung für die dritte Teleskopkrone keine Mehrkostenberechnung zulässig ist, sondern dass der Patient dafür die Kosten in vollem Umfang selbst übernehmen muss. Dies wird aber keineswegs in allen KZVen so restriktiv gesehen. Somit stellt sich für Zahnärzte die Frage, wie sie in ähnlichen Fällen zu verfahren haben. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig