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  • 29.06.2009 | Verlangensleistung

    Kariesentfernung „ohne Bohren“: Abrechnung?

    Frage: „Patienten wünschen immer häufiger den Verzicht auf das Bohren bei der Kariesentfernung. Was ist bei der Abrechnung zu beachten?“  

     

    Antwort: Mittlerweile sind verschiedene Verfahren auf dem Markt, die eine Kariesentfernung „ohne Bohren“ möglich machen sollen. Bei deren Anwendung muss allerdings ganz genau auf die Abrechnung geachtet werden. Dies gilt für den privaten wie auch für den vertragszahnärztlichen Bereich, da die Abrechnung dieser Behandlungen weder in der GOZ noch im Bema beschrieben ist. Es handelt sich also um neue Verfahren.  

     

    Neue Verfahren bzw. Verfahren, die nicht im Bema beschrieben sind, stellen zunächst keine vertragszahnärztlichen Leistungen dar und müssen bei GKV-Patienten als reine Privatleistung abgerechnet werden. Hinzu kommt, dass noch nicht einmal die Füllung als Kassenleistung abgerechnet werden kann, da die Leistung nach Bema-Nr. 13 folgenden Leistungsinhalt fordert: „Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren“. Die Leistungsbeschreibung verlangt also eindeutig die Kavitätenpräparation, die ohne „Bohren“ keine vertragszahnärztliche Leistung ist.