04.01.2010 | Verlangensleistungen
Abrechnung einer Schnarcherschiene?
Frage: „Können Sie mir sagen, ob es eine Möglichkeit gibt, bei einem Kassenpatienten eine Schnarcherschiene abzurechnen?“
Antwort: Weder der Bema noch die GOZ enthält zur Abrechnung eines solchen Geräts eine Ziffer. Da es sich in der Regel um eine - medizinisch nicht unbedingt erforderliche - Leistung auf Wunsch des Patienten handelt, empfiehlt sich eine Berechnung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ. Dabei ist die Angabe einer Leistungsziffer entbehrlich. Das Schriftstück muss den Vermerk enthalten, dass eine Kostenerstattung nicht gewährleistet ist.
Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 14 | ID 132565