01.05.2007 | Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten
Anhebung der zahnärztlichen Vergütung
Die KZBV und die für die Versorgung der Heilfürsorge-Berechtigten zuständigen Bundesministerien haben sich jetzt auf eine Anhebung der zahnärztlichen Vergütungen seit dem 1. Januar 2007 geeinigt. Für die zahnärztlichen Leistungen, mit Ausnahme der Versorgung mit Zahnersatz und der kieferorthopädischen Behandlung, wird für die Jahre 2007 und 2008 ein Punktwert von 0,9273 Euro sowie für zahnärztliche Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz und die kieferorthopädische Behandlung ein Punktwert von 0,7962 Euro angesetzt. Darüber hinaus wurde für die Abgeltung des Sprechstundenbedarfs eine Pauschale von 0,80 Euro je abgerechnetem Abrechnungsschein vereinbart.
Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 5 | ID 84766