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  • 29.01.2008 | Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Honorarkürzungen und Regresse: Was hat sich geändert, wie können Sie reagieren?

    von Rechtsanwältin Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, Heidelberg

    Mit viel Aufwand wurden 2005 und 2006 die Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse umstrukturiert, weil der Gesetzgeber für jeden Ausschuss die Benennung eines unabhängigen Vorsitzenden bestimmt hatte. Es war nicht leicht, Vorsitzende zu finden, die in der Wirtschaftlichkeitsprüfung inhaltlich kompetent und zur Leitung der jeweiligen Sitzungen befähigt sind. Diese Umstrukturierung war zeitaufwendig und legte die Wirtschaftlichkeitsprüfungen für viele Monate regelrecht lahm.  

    Statt der Prüfungsausschüsse werden nun Prüfungsstellen mit hauptamtlichen Mitarbeitern eingerichtet

    Das Gleiche passiert nun zwei Jahre später wieder, denn der Gesetzgeber hat in seiner letzten Gesundheitsreform erneute Änderungen in der Wirtschaftlichkeitsprüfung beschlossen: So werden die Prüfungsausschüsse vollständig abgeschafft. Statt dessen werden – in der ersten Verwaltungsinstanz – ab Januar 2008 so genannte Prüfungsstellen eingerichtet. Das sind die ehemaligen Geschäftsstellen, die Wirtschaftlichkeitsprüfungen eigenständig durchführen.  

     

    Das Prüfgeschäft wird künftig also nicht mehr von Vertretern der KZV und der Krankenkassen durchgeführt, sondern ausschließlich von hauptamtlichen Mitarbeitern der Prüfungsstellen. Diese prüfen auch eventuelle Praxisbesonderheiten und sollen – etwa bei Zweifeln an der Richtigkeit der Datenlage – eigene Nachforschungen anstellen.  

     

    Es sind daher künftig die Prüfungsstellen, die in der ersten Verwaltungsinstanz eventuelle Honorarkürzungen festsetzen. Allerdings sieht der Gesetzgeber in der Vorschrift des § 106 Abs. 5 S. 2 SGB V auch weiterhin ausdrücklich vor, dass gezielte Beratungen weiteren Maßnahmen – also Kürzungsmaßnahmen – in der Regel vorgehen sollen.