02.01.2009 | Zahnersatz
Bundeseinheitlicher Zahnersatz-Punktwert 2009: Steigerung um 1,41 Prozent festgelegt
Das Bundesschiedsamt hat am 15. Dezember 2008 über den bundeseinheitlichen ZE-Punktwert 2009 entschieden. Die KZBV hatte eine Anhebung dieses Punktwertes um 5,31 Prozent und mithin oberhalb der festgesetzten Grundlohnsummensteigerung von 1,41 Prozent gefordert. Sie hat zur Begründung ihrer Forderung im Wesentlichen auf die überproportionalen Kostensteigerungen in der vertragszahnärztlichen Praxis verwiesen.
Das Bundesschiedsamt ist jedoch dem Antrag des GKV-Spitzenverbandes gefolgt und hat für 2009 eine Anhebung des Punktwertes um nur1,41 Prozent festgesetzt. Im Hinblick auf dargelegte Umsetzungsschwierigkeiten seitens der Krankenkassen hat das Bundesschiedsamt bestimmt, dass diese Anhebung wie folgt umgesetzt wird: Der Punktwert wird ab dem 1. April 2009 um 1,88 Prozent auf 0,7454 Euro für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember 2009 erhöht. Im 1. Quartal 2009 bleibt er also unverändert.