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  • 01.06.2007 | Zahnersatz

    Datenträgeraustausch mit der KZV soll termingerechte Honorarzahlungen gewährleisten

    Um in den KZVen eine fristgerechte Verarbeitung der eingehenden ZE-Abrechnungen zu ermöglichen, wurde ein Datenträgeraustausch-Verfahren entwickelt, das durch die Einsparung der Erfassungsarbeit in den KZVen eine fristgerechte Rechnungslegung und damit auch die termingerechten Honorarzahlungen an die Zahnärzte gewährleisten soll.  

     

    Zu den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme einer Zahnarztpraxis am „ZE-Datenträgeraustausch“ gehören im wesentlichen zwei Module, die in das Abrechnungssystem der Zahnarztpraxis integriert werden müssen: das „ZE-Modul“, das die technische – später auch sachlich-rechnerische – Prüfung der ihm vom Abrechnungssystem übergebenen Daten durchführt, und das „ZE-Sendemodul“, das die Daten für die Abrechnungsdatei zusammenstellt.  

     

    Das ZE-Modul bietet die für den ZE-Datenträgeraustausch zwischen Zahnarztpraxis und KZV erforderliche standardisierte Schnittstelle zwischen den unterschiedlichen Anwenderprogrammen und den Rechnern der KZVen. Zusätzlich wird mit dem Einsatz des ZE-Moduls die sachlich-rechnerische Prüfung der ZE-Abrechnung bereits in das Abrechnungssystem der Zahnarztpraxis vorverlagert. Für Fälle, die vom ZE-Modul aufgrund von wie auch immer gearteten Unstimmigkeiten gekennzeichnet werden, muss die Prüfung nach wie vor von der KZV durchgeführt werden.